Für Vermieter und Verkäufer von Immobilien, deren Gebäude vor 1965 fertiggestellt wurde, wird ab 1. Juli der Energieausweis zum Pflichtdokument. Ab 2009 gilt dies dann für alle Wohngebäude.
Mit dem künftigen Ausweis können schon bei Bau, Kauf oder Anmietung der Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten einer Immobilie abgeschätzt werden. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen sowie Eigenheimbesitzer ohne Verkaufs- oder Vermietinteresse benötigen keinen Energiepass.
Grundlage für die Ausstellung kann entweder der berechnete oder der gemessene Energieverbrauch sein.
Quelle: dena
Bis Ende September hat der Eigentümer die Wahl zwischen beiden Typen, ab Oktober 2008 entscheidet darüber dann die Gebäudeart. Wer neu baut oder ein schlüsselfertiges Haus kauft, benötigt den sogenannten Bedarfsausweis.
Wer ein bestehendes Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, benötigt
Der Bedarfsausweis wird auch dann benötigt, wenn ein bestehendes Haus grundlegend umgebaut, erweitert oder saniert wird. Der Ausweis gilt einheitlich für sämtliche Wohnungen eines Gebäudes. Einen eigenen Energiepass benötigt eine Wohnung nur dann, wenn sie – abgekoppelt von der Zentralheizung – über eine eigene Heiztherme verfügt.
Welche Kosten fallen an? |
|
Bedarfsorientierter Pass: |
200 bis 300 Euro (bei großen Gebäuden mehr) |
Verbrauchsausweis: |
maximal 100 Euro |